TE Bvwg Beschluss 2022/1/14 W209 2244613-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 14.01.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten