RS Vwgh 1980/9/9 1837/80

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Veröffentlicht am 09.09.1980
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Index

VwGG
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
1838/80 bis 2226/80

Rechtssatz

Für die Verwaltungsbehörden besteht keine mit der Rechtsfolge der Wiedereinsetzung verbundene Pflicht, die Partei bei der Erlassung eines im Instanzenzug nicht mehr bekämpfbaren Bescheides über die Möglichkeit und die Frist einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde zu belehren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980001837.X02

Im RIS seit

16.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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