Norm
ArbVG §120 Abs1Rechtssatz
Das Betreiben eines Gerichtsverfahrens, in dem die Zustimmung zur Auflösung des Dienstverhältnisses des Arbeitnehmers begehrt wird, bringt in schärfster Form die Ablehnung des Verhaltens des Arbeitnehmers gegenüber anderen Mitarbeitern zum Ausdruck und ist einer Verwarnung gleichzuhalten (so schon 8 ObA 76/13d).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133861Im RIS seit
16.02.2022Zuletzt aktualisiert am
16.02.2022