RS Lvwg 2021/12/9 LVwG-AV-1143/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

09.12.2021

Norm

BauO NÖ 2014 §38
BauO NÖ 2014 §39 Abs3
BAO §4

Rechtssatz

Die Erfüllung des abgabenrechtlichen Tatbestandes ist Voraussetzung für die Vorschreibung einer Abgabe (vgl VwGH 82/17/0085). […] Unter dem Tatbestand, an dessen Verwirklichung § 4 BAO das Entstehen der Abgabenschuld knüpft, ist die Gesamtheit der in den materiellen Rechtsnormen (hier: NÖ BO 2014) enthaltenen abstrakten Voraussetzungen zu verstehen, bei deren konkretem Vorliegen (Tatbestandsverwirklichung) bestimmte Rechtsfolgen (Abgabenschuld und Abgabenanspruch) eintreten sollen. Der Abgabenbescheid ist dann lediglich feststellender Natur. Er bringt den Abgabenanspruch nicht zum Entstehen, sondern stellt den aus dem Gesetz erwachsenden Anspruch lediglich fest (vgl VwGH 94/17/0419).

Schlagworte

Finanzrecht; Aufschließungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Abgabenschuld; Abgabenbescheid;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1143.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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