TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/30 W189 2166480-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 30.11.2021
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten