RS OGH 2021/11/25 2Ob117/21a

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Veröffentlicht am 25.11.2021
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Norm

ABGB §765 Abs2
ABGB §1487a

Rechtssatz

Die kurze Verjährungsfrist des § 1487a ABGB beginnt für Pflichtteilsansprüche frühestens ein Jahr nach dem Tod des Erblassers zu laufen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Verjährung, Erbrecht, Pflichtteil, Anfall Pflichtteilsanspruch, Verjährung erbrechtlicher Ansprüche

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133859

Im RIS seit

15.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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