Norm
PVG §2Schlagworte
Antragsberechtigung DL; Rechtsschutzinteresse; Wahrung der Rechte des DL; ZurechenbarkeitRechtssatz
Die Aussage des DA-Vorsitzenden in der Besprechung mit dem DL vom 07.06.2021, der 1. Oktober 2026 wäre aufgrund der unmittelbar vorangehenden Pensionierung des DL ein Feiertag für die Dienststelle, kann der Geschäftsführung des DA als Kollegialorgan ohne jeden rechtlichen Zweifel nicht zugerechnet werden. Erstens handelt es sich dabei um keine Angelegenheit, die dem DA-Vorsitzenden nach PVG für den DA obliegen würde, zweitens ist diese Aussage erkennbar auf einen spontanen Entschluss des DA-Vorsitzenden während des Gesprächs zurückzuführen, dem kein Beschluss des DA vorangegangen sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A28.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
14.02.2022