Norm
PVG §2Schlagworte
Antragsberechtigung DL; Rechtsschutzinteresse; Wahrung der Rechte des DL; ZurechenbarkeitRechtssatz
Ist bei einer Tätigkeit, die an sich dem PVO obliegen würde, aber erkennbar, dass sie auf einen spontanen Entschluss zurückzuführen ist, dem kein Beschluss des PVO vorangegangen sein kann, kann es sich, auch wenn die Handlung vom Vorsitzenden gesetzt wurde, um keine Geschäftsführungstätigkeit des Ausschusses handeln (Schragel, PVG, § 41, Rz 2; PVAK 12.06.2001, A 10-PVAK/01, jeweils mwN). Dies hat umso mehr für eine Tätigkeit des DA-Vorsitzenden Geltung, die dem PVO als Kollegialorgan nicht obliegen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A28.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
14.02.2022