Norm
PVG §2Schlagworte
Eingriff in Zuständigkeiten des DLRechtssatz
Eine Zuständigkeit der PVAB zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 41 PVG besteht nur bezüglich der Geschäftsführung von PVO. Die Kontrolle der Geschäftsführung von einzelnen Personalvertreter:innen fällt nur dann in die Zuständigkeit der PVAB, wenn die Zurechenbarkeit dieser Handlungen und Unterlassungen zur Geschäftsführung des PVO als Kollegialorgan gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A28.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
14.02.2022