Norm
PVG §2Schlagworte
Antragsberechtigung DL; Rechtsschutzinteresse; Wahrung der Rechte des DL; Verfahren nach § 10 PVG; Eingriff in Zuständigkeiten des DLRechtssatz
Im vorliegenden Fall handelt es sich aber sowohl nach den Ausführungen des DA als auch nach dem Antragsvorbringen des DL nicht um eine tatsächliche Vorgehensweise des DA, sondern um die bloße Ankündigung allfälligen zukünftigen Verhaltens des DA. Erst dann, wenn tatsächlich in die Zuständigkeiten des DL nach PVG eingegriffen würde, wären Rechte des DL verletzt und seine Antragsberechtigung gegeben. Da dies jedoch (noch) nicht erfolgte, was im Verfahren unbestritten blieb, ist die Antragsberechtigung des DL mangels Rechtsschutzinteresse im gegenwärtigen Zeitpunkt (noch) nicht gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A28.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
14.02.2022