Norm
PVG §9 Abs4 litaSchlagworte
Wahrung der Rechte des DL; Rechtsschutzinteresse; Stellungnahmen des DA zu beabsichtigten Maßnahmen des DL; BeratungsgesprächeRechtssatz
Eine Weigerung des DA, bereits im Rahmen eines von ihm verlangten Beratungsgespräches eine solche abschließende Stellungnahme zu beabsichtigten Maßnahmen des DL abzugeben, vermag nach PVG daher weder die Geschäftsführung des DA mit Gesetzwidrigkeit zu belasten noch Rechte des DL zu verletzen, weshalb insoweit kein Rechtsschutzinteresse des DL besteht und es diesem daher an der Antragslegitimation iSd § 41 Abs. 1 PVG mangelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A28.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
14.02.2022