RS Pvak 2021/9/7 A28-PVAB/21

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Veröffentlicht am 07.09.2021
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Norm

PVG §9 Abs4 lita
PVG §10
PVG §10 Abs2
PVG §10 Abs4
PVG §41 Abs1

Schlagworte

Wahrung der Rechte des DL; Rechtsschutzinteresse; Stellungnahmen des DA zu beabsichtigten Maßnahmen des DL; Beratungsgespräche

Rechtssatz

Eine Weigerung des DA, bereits im Rahmen eines von ihm verlangten Beratungsgespräches eine solche abschließende Stellungnahme zu beabsichtigten Maßnahmen des DL abzugeben, vermag nach PVG daher weder die Geschäftsführung des DA mit Gesetzwidrigkeit zu belasten noch Rechte des DL zu verletzen, weshalb insoweit kein Rechtsschutzinteresse des DL besteht und es diesem daher an der Antragslegitimation iSd § 41 Abs. 1 PVG mangelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A28.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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