RS Pvak 2021/9/7 A28-PVAB/21

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Veröffentlicht am 07.09.2021
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Norm

PVG §9 Abs4 lita
PVG §10
PVG §10 Abs2
PVG §10 Abs4

Schlagworte

Verfahren nach § 10 PVG; Stellungnahmen des DA zu beabsichtigten Maßnahmen des DL; Beratungsgespräche

Rechtssatz

Lt. Protokoll dieser Besprechung vertrat der DL dazu die Meinung, dass der DA aufgefordert wäre, seine Stellungnahmen in dieser Besprechung abzugeben. Diese Meinung des DL findet im PVG keine Deckung, weil der DA nicht zur Stellungnahme zu beabsichtigten Maßnahmen des DL verpflichtet ist. Das PVG sieht vielmehr vor, dass der DA einer geplanten Maßnahme des DL ausdrücklich zustimmen oder sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nicht dazu äußern kann, in welchen Fällen die Verständigung erzielt bzw. das Einvernehmen hergestellt gilt. Der DA kann aber auch innerhalb der zweiwöchigen Frist Einwendungen erheben und allenfalls begründete Gegenvorschläge machen. Eine Beratung zwischen DL und DA ist auf Verlangen des DA vorgesehen, doch zwingt keine Bestimmung des PVG den DA, bereits im Rahmen solcher Beratungsgespräche seine Stellungnahme iSd § 10 Abs. 2 PVG zu beabsichtigten Maßnahmen des DL abzugeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A28.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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