Norm
StPO §106Rechtssatz
Ein Einspruch gegen die (ohne gerichtliche Bewilligung von der Staatsanwaltschaft angeordnete; § 110 Abs 2 StPO) Ermittlungsmaßnahme der Sicherstellung im Rahmen einer Durchsuchung von Orten kann nicht mit einer Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung der Durchsuchung verbunden werden, weil es sich dabei um eine andere Ermittlungsmaßnahme handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133857Im RIS seit
14.02.2022Zuletzt aktualisiert am
14.02.2022