Norm
PVG §21 Abs4Schlagworte
Beendigung der Tätigkeit eines PVO vor Ablauf der FunktionsperiodeRechtssatz
Kam es im vorliegenden Fall zu keiner Vertretung des DA-Vorsitzenden iSd der zuvor genannten Bestimmungen des § 21 PVG, verblieben trotz Ruhens der Funktion des DA-Vorsitzenden nach wie vor drei Mitglieder im DA. Diese Zahl liegt über der Hälfte seiner gewählten Mitglieder, weshalb der DA weiterhin handlungsfähig (beschlussfähig) bleibt und seine Tätigkeit nicht vorzeitig beendet wurde. Bis zur Neuwahl eines DA-Vorsitzenden durch den DA hat der gewählte stellvertretende DA-Vorsitzende dessen Aufgaben wahrzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A3.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
11.02.2022