RS Pvak 2021/3/5 A3-PVAB/21

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Veröffentlicht am 05.03.2021
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Norm

PVG §23 Abs2 litd

Schlagworte

Beendigung der Tätigkeit eines PVO vor Ablauf der Funktionsperiode

Rechtssatz

Nach § 23 Abs. 2 lit. d PVG endet die Tätigkeit des DA vor Ablauf seiner Funktionsperiode, wenn die Zahl seiner Mitglieder unter die Hälfte der festgesetzten Zahl (= Zahl der in den DA zu wählenden Mitglieder) sinkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A3.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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