Norm
PVG §23 Abs2 litdSchlagworte
Beendigung der Tätigkeit eines PVO vor Ablauf der FunktionsperiodeRechtssatz
Nach § 23 Abs. 2 lit. d PVG endet die Tätigkeit des DA vor Ablauf seiner Funktionsperiode, wenn die Zahl seiner Mitglieder unter die Hälfte der festgesetzten Zahl (= Zahl der in den DA zu wählenden Mitglieder) sinkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A3.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
11.02.2022