Norm
PVG §2Schlagworte
Zuständigkeit PVO; Mitwirkungsrecht PVO; Einbindung des PVO; Dienstnehmerschutz; Lärmbelastung; Antrag PVO an DL; AmtsgebäudeRechtssatz
Nach § 2 Abs. 1 PVG und – wie bereits erwähnt – § 9 Abs. 1 lit. a PVG hat die Personalvertretung u.a. dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Vorschriften, darunter auch das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, eingehalten und durchgeführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B10.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
11.02.2022