TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/25 L512 2206838-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 25.11.2021
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten