RS Vwgh 2021/12/15 Ra 2021/13/0078

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2021
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80

Rechtssatz

Wer zur Vertretung von juristischen Personen in Betracht kommt, bestimmt sich nach den Vorschriften des Zivilrechts.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021130078.L01

Im RIS seit

10.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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