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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
Die bloße Nichtbefolgung eines Ausreisebefehls ist in einem Fall, der durch eine zehn Jahre deutlich übersteigende Dauer des inländischen Aufenthaltes (hier mehr als fünfzehn Jahre) gekennzeichnet ist, nicht von Belang (vgl. VwGH 4.3.2020 Ra 2020/21/0010).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210413.L02Im RIS seit
10.02.2022Zuletzt aktualisiert am
10.02.2022