Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2Beachte
Rechtssatz
Die (wörtliche) Wiedergabe von Zeugenaussagen, die nicht erkennen lässt, welchen Sachverhalt die belangte Behörde (oder das VwG) tatsächlich als erwiesen annimmt, kann die im jeweiligen Fall erforderliche Tatsachenfeststellung nicht ersetzen (VwGH 6.3.2008, 2007/09/0335).
Schlagworte
Allgemein Beweise Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090131.L01Im RIS seit
10.02.2022Zuletzt aktualisiert am
10.02.2022