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Verwaltungsverfahren - VStGNorm
VVG §3 Abs1 implizitRechtssatz
Das VVG enthält keine Bestimmung, wonach vor Einleitung des Vollstreckungsverfahrens hinsichtlich von Geldleistungen - anders als bei der Erzwingung einer Arbeits- oder Naturalleistung durch Ersatzvornahme - der Verpflichtete zunächst zur Zahlung der Geldleistung aufgefordert werden müßte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000053.X02Im RIS seit
07.02.2022Zuletzt aktualisiert am
07.02.2022