RS Vwgh 1974/3/13 0053/74

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Veröffentlicht am 13.03.1974
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Index

Verwaltungsverfahren - VStG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §3 Abs1 implizit

Rechtssatz

Das VVG enthält keine Bestimmung, wonach vor Einleitung des Vollstreckungsverfahrens hinsichtlich von Geldleistungen - anders als bei der Erzwingung einer Arbeits- oder Naturalleistung durch Ersatzvornahme - der Verpflichtete zunächst zur Zahlung der Geldleistung aufgefordert werden müßte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1974000053.X02

Im RIS seit

07.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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