Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
27.01.2022Norm
EpidemieG 1950 §32Rechtssatz
Eine im Rahmen der Beschwerde erfolgte Erhöhung einer Vergütungsposition und damit verbunden eine Erhöhung des begehrten Gesamtbetrages ist unbeachtlich, wenn diese Erhöhung nach Ablauf der gesetzlichen Antragsfrist (§ 33 iVm § 49 EpiG) erfolgt ist.
Schlagworte
Gesundheitsrecht; COVID-19; Vergütung; Verdienstentgang; Sonderzahlung; Antrag; Änderung; Frist;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.954.001.2021Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022