Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
27.01.2022Norm
EpidemieG 1950 §32Rechtssatz
Nach der Rsp des VwGH ist bei Bemessung der für jeden Tag der Absonderung zu leistenden Vergütung (im Regelfall) auch jenes Entgelt zu berücksichtigen, das aus kollektiv- oder einzelvertraglich eingeräumten Sonderzahlungen resultiert. Die Ansicht, dass derartige Sonderzahlungen nur dann zu vergüten wären, wenn die Absonderung in den Abrechnungszeitraum fällt, in dem die Sonderzahlungen ausbezahlt werden, lässt sich dem EpiG nicht entnehmen (vgl VwGH Ra 2021/09/0094).
Schlagworte
Gesundheitsrecht; COVID-19; Vergütung; Verdienstentgang; Sonderzahlung; Antrag; Änderung; Frist;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.954.001.2021Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022