RS Lvwg 2022/1/27 LVwG-AV-954/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

27.01.2022

Norm

EpidemieG 1950 §32
EFZG §3
ASVG §51

Rechtssatz

Nach der Rsp des VwGH ist bei Bemessung der für jeden Tag der Absonderung zu leistenden Vergütung (im Regelfall) auch jenes Entgelt zu berücksichtigen, das aus kollektiv- oder einzelvertraglich eingeräumten Sonderzahlungen resultiert. Die Ansicht, dass derartige Sonderzahlungen nur dann zu vergüten wären, wenn die Absonderung in den Abrechnungszeitraum fällt, in dem die Sonderzahlungen ausbezahlt werden, lässt sich dem EpiG nicht entnehmen (vgl VwGH Ra 2021/09/0094).

Schlagworte

Gesundheitsrecht; COVID-19; Vergütung; Verdienstentgang; Sonderzahlung; Antrag; Änderung; Frist;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.954.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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