RS Vwgh 2021/12/15 Ra 2021/20/0372

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Veröffentlicht am 15.12.2021
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §2 Abs1 Z15
AsylG 2005 §3 Abs4
NAG 2005 §2 Abs2

Rechtssatz

Es ist davon auszugehen, dass ein Fremder, dem der Status des Asylberechtigten mit einem von Gesetzes wegen einhergehenden Aufenthaltsrecht zuerkannt wird und der weiterhin den Schutz Österreichs in Anspruch nehmen möchte, regelmäßig ein dauerhaftes Recht zum Verbleib in Österreich, vergleichbar der Erteilung eines - letztlich - unbefristeten Aufenthaltstitels nach dem NAG 2005 anstrebt (vgl. zu einem Fall des Familiennachzuges nach dem AsylG 2005, VwGH 15.12.2021, Ra 2021/20/0105).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200372.L12

Im RIS seit

01.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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