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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BFA-VG 2014 §9 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/19/0332 E 6. Oktober 2020 RS 3 (hier: ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Auch eine bereits erfolgte Tilgung von Straftaten führt nicht dazu, dass die Straffälligkeit eines Fremden bei der Abwägung gemäß Art. 8 MRK nicht berücksichtigt werden dürfe, insbesondere wenn zu getilgten Strafen noch ungetilgte Straftaten hinzukommen (vgl. etwa VwGH 22.2.2011, 2010/18/0073; 18.12.1998, 97/19/0858). Das BVwG durfte somit das gesamte straffällige Verhalten des Revisionswerbers in seine Abwägung miteinbeziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200372.L01Im RIS seit
01.02.2022Zuletzt aktualisiert am
03.02.2022