Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/22/0083 E 20. Mai 2021 RS 10Stammrechtssatz
Das Kinderbetreuungsgeld ist als ein bei der Berechnung der notwendigen Unterhaltsmittel gemäß § 11 Abs. 5 NAG 2005 zu berücksichtigender Einkommensbestandteil zu qualifizieren. Das ist darin begründet, dass die Leistung den Eltern selbst zustehen soll, die bereit sind, ihre Berufstätigkeit im Hinblick auf die Kinderbetreuung einzuschränken oder ganz aufzugeben (vgl. VwGH 18.2.2010, 2009/22/0026).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200105.L29Im RIS seit
01.02.2022Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022