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41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §35 Abs4 Z3Rechtssatz
In jenem Fall, in dem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht gewährt werden soll, ist im Rahmen der vorausschauenden Prognose zu prüfen, ob ausreichende Unterhaltsmittel zur Verfügung stehen werden, die eine dauerhafte Lebensführung, insbesondere auch ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen, ermöglichen (vgl. VwGH 20.5.2021, Ra 2017/22/0083).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200105.L24Im RIS seit
01.02.2022Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022