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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293 Abs1 lita sublitaaHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/22/0191 E 27. Jänner 2021 RS 2Stammrechtssatz
Ein einmaliges Erreichen der Richtsätze in der Vergangenheit ist kein geeigneter Nachweis dafür, dass der Aufenthalt des Fremden während der Dauer des beantragten Aufenthaltstitels zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führen könnte, sofern nicht Umstände festgestellt werden, aufgrund derer künftig von einer Änderung der Einkommensverhältnisse auszugehen ist.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200105.L23Im RIS seit
01.02.2022Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022