Index
41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Rechtssatz
Die Erlangung eines Visums nach § 35 AsylG 2005 zielt darauf ab, dem Drittstaatsangehörigen einen Einreisetitel zum Zweck des Stellens eines Antrages auf internationalen Schutz im Inland zu ermöglichen (vgl. VwGH 22.11.2017, Ra 2017/19/0218). Damit soll die Familienzusammenführung im Weg des Familienverfahrens nach § 34 AsylG 2005 ermöglicht werden, um ihnen denselben Schutzstatus wie dem bereits in Österreich aufhältigen Angehörigen zu gewähren (vgl. VwGH 31.5.2021, Ra 2020/01/0284 bis 0288). Darauf, ob der nachziehende Angehörige selbst die Voraussetzungen für die Gewährung des Status des Asylberechtigten nach § 3 Abs. 1 AsylG 2005 oder des subsidiär Schutzberechtigten nach § 8 Abs. 1 AsylG 2005 erfüllt, kommt es nach § 34 AsylG 2005 nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200105.L39Im RIS seit
01.02.2022Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022