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41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §35Rechtssatz
In einem Fall, in dem mit Antragstellung auf Erteilung eines Visums erst die Möglichkeit zur Einreise in das Bundesgebiet zwecks Familienzusammenführung geschaffen werden soll, ist für die Beurteilung, wem als Familienangehörigen ein Visum nach § 26 FrPolG 2005 iVm § 35 AsylG 2005 erteilt werden kann, allein auf die in § 35 Abs. 5 AsylG 2005 enthaltene Definition des "Familienangehörigen" abzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200105.L16Im RIS seit
01.02.2022Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022