RS Vwgh 2021/12/15 Ra 2021/20/0105

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Veröffentlicht am 15.12.2021
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §35
AsylG 2005 §35 Abs5
FrPolG 2005 §26

Rechtssatz

In einem Fall, in dem mit Antragstellung auf Erteilung eines Visums erst die Möglichkeit zur Einreise in das Bundesgebiet zwecks Familienzusammenführung geschaffen werden soll, ist für die Beurteilung, wem als Familienangehörigen ein Visum nach § 26 FrPolG 2005 iVm § 35 AsylG 2005 erteilt werden kann, allein auf die in § 35 Abs. 5 AsylG 2005 enthaltene Definition des "Familienangehörigen" abzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200105.L16

Im RIS seit

01.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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