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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §101 Abs1 litaRechtssatz
§ 101 Abs. 1 lit. a KFG stellt nicht auf ein "höchst zulässiges Gesamtgewicht" eines Sattelkraftfahrzeuges an sich ab, sondern auf die Überschreitung der "Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte" (vgl. VwGH 16.1.2019, Ra 2018/02/0300).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020225.L01Im RIS seit
01.02.2022Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022