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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag NiederösterreichNorm
BauO NÖ 2014 §14Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/05/0257 B 29. Jänner 2021 RS 1Stammrechtssatz
Ob eine konkrete Anlage eine Pergola ist oder nicht, ist eine Frage des Einzelfalles. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge insoweit nur dann vor, wenn die entsprechende Beurteilung durch das VwG in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre (vgl. VwGH 26.2.2019, Ra 2019/06/0012, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021050182.L02Im RIS seit
01.02.2022Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022