Norm
StGB §31aRechtssatz
Die in § 31a StGB genannten Umstände allerdings sind solche, die Tatfragen des konkreten Falls betreffen, nicht aber nachträglich erkannte Rechtsfehler. Anpassung an eine veränderte Normensituation ermöglicht die in Rede stehende (auf die Bemessung von Sanktionen abstellende) Bestimmung genau so wenig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133842Im RIS seit
01.02.2022Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022