Rechtssatznummer
6Entscheidungsdatum
06.12.2021Norm
BAO §115 Abs1Rechtssatz
Es ist gemäß § 115 Abs 1 BAO Aufgabe der Abgabenbehörden, durch entsprechende Ermittlungen von Amts wegen festzustellen, ob ein offensichtliches Missverhältnis iSd § 5b NÖ KanalG gegeben ist bzw in welchem Ausmaß die Kanalbenützungsgebühr zu mindern ist.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Härteklausel; Verfahrensrecht; Zurückverweisung; Ermittlungspflicht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1236.001.2021Zuletzt aktualisiert am
31.01.2022