Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
06.12.2021Norm
BAO §115 Abs1Rechtssatz
Bei Liegenschaften, die eine Berechnungsfläche vom mehr als 700 m² aufweisen, ist von Amts wegen § 5b NÖ KanalG zu berücksichtigen. Da in so einem Fall nicht die Fläche, sondern die konkrete Nutzung maßgeblich ist, kann auch iSd § 13 NÖ KanalG eine Änderung der Zahl der Arbeitnehmer zu einer Neubemessung der Kanalbenützungsgebühr führen.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Härteklausel; Verfahrensrecht; Zurückverweisung; Ermittlungspflicht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1236.001.2021Zuletzt aktualisiert am
31.01.2022