RS Lvwg 2021/12/6 LVwG-AV-1236/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.2021
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

06.12.2021

Norm

BAO §115 Abs1
BAO §278
KanalG NÖ 1977 §5
KanalG NÖ 1977 §5b
KanalG NÖ 1977 §14

Rechtssatz

Bei Liegenschaften, die eine Berechnungsfläche vom mehr als 700 m² aufweisen, ist von Amts wegen § 5b NÖ KanalG zu berücksichtigen. Da in so einem Fall nicht die Fläche, sondern die konkrete Nutzung maßgeblich ist, kann auch iSd § 13 NÖ KanalG eine Änderung der Zahl der Arbeitnehmer zu einer Neubemessung der Kanalbenützungsgebühr führen.

Schlagworte

Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Härteklausel; Verfahrensrecht; Zurückverweisung; Ermittlungspflicht;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1236.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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