RS Lvwg 2022/1/24 LVwG-AV-1192/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2022
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

24.01.2022

Norm

BUAG §1 Abs1
BUAG §2 Abs1
BUAG §3

Rechtssatz

Dass einzelne Arbeitnehmer ausschließlich mit (auch) dem BUAG zuzurechnenden Arbeiten betraut sind, reicht nicht aus, um automatisch auf einen Spezialbetrieb innerhalb eines Mischbetriebes zu schließen, der dem BUAG unterliegt (vgl VwGH Ra 2017/08/0018).

Schlagworte

Arbeitsrecht; Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft; Spezialbetrieb; Mischbetrieb;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.1192.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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