TE Lvwg Erkenntnis 2022/1/14 E 025/10/2021.006/003

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 14.01.2022
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten