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22/02 ZivilprozessordnungNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrags gegen die Nichtbewilligung der Verfahrenshilfe; Beschluss des Landesgerichts über außerordentlichen Revisionsrekurs ist keine in erster Instanz entschiedene RechtssacheRechtssatz
Der (Partei-)Antrag wurde aus Anlass eines "Rekurses" gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien, mit dem der außerordentliche Revisionsrekurs gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien vom 11.08.2020 zurückgewiesen wurde, gestellt. Mit der Zurückweisung des Rekurses der Antragstellerin durch den Beschluss vom 11.08.2020 sprach das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz über den Antrag der Einschreiterin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ab.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verfahrenshilfe, Zivilrecht, Rechtsmittel, VfGH / Parteiantrag, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:G77.2021Zuletzt aktualisiert am
27.01.2022