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80/02 ForstrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde mangels Parteistellung im verwaltungsgerichtlichen VerfahrenRechtssatz
Der Beschwerdeführer hatte in dem im Spruch angeführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren keine Parteistellung. Wenn der Beschwerdeführer die Auffassung vertritt, ihm hätte im forstaufsichtsrechtlichen Verfahren zur Prüfung von Sperren gemäß §§35 und 172 Forstgesetz 1975 bzw hinsichtlich Maßnahmen gemäß §99 NÖ JagdG 1974 Parteistellung zukommen müssen, so hätte er die Möglichkeit, als übergangene Partei die Zustellung des Erkenntnisses zu begehren und die über diesen Antrag zu erlassende Entscheidung beim VfGH anzufechten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Verwaltungsverfahren, Parteistellung, JagdrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E2416.2021Zuletzt aktualisiert am
27.01.2022