Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
dienstrechtliche Verantwortung von PV; Ausübung der Personalvertretungsfunktion; Entscheidung BVwGRechtssatz
Das BVwG hat zweimal, einmal mit Erkenntnis vom 13. August 2020, zuletzt mit Erkenntnis vom 28. April 2021, Bescheide der PVAB, mit denen inhaltlich gleichgelagerten Anträgen des DL stattgegeben und die Beschlüsse des DA, mit denen die Zustimmung zur dienstrechtlichen Verfolgung von B verweigert wurde, als rechtswidrig aufgehoben worden waren, aufgrund von Beschwerden des DA gemäß § 28 Abs. 1 und 2 PVG iVm § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG ersatzlos behoben. Dies deshalb, weil die Ausübung der Funktion als Personalvertreter:in zu unsachlichen und den DL herabwürdigenden Äußerungen sowie persönlichen Angriffen auf diesen in Rundschreiben und E-Mails gegenüber einem größeren Personenkreis berechtige.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A24.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
26.01.2022