RS Pvak 2021/12/9 B11-PVAB/21

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Veröffentlicht am 09.12.2021
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Norm

PVG §3
PVG §9 Abs3 litl

Schlagworte

Zuständigkeit DA; Zuständigkeit ZA; Mitwirkungsrecht bei Organisationsänderungen; Einbindung im Vorfeld von Entscheidungen

Rechtssatz

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der DL den DA nach PVG entgegen der Meinung des DA nicht bereits im Vorfeld in seine Konzeptvorschläge an die Zentralstelle für allfällige zukünftige Entscheidungen einzubinden hatte, weshalb der DL in der in Beschwerde gezogenen Angelegenheit das PVG nicht verletzt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:B11.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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