RS Pvak 2021/12/9 B11-PVAB/21

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Veröffentlicht am 09.12.2021
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Norm

PVG §3

Schlagworte

Mitwirkungsrecht bei Organisationsänderungen; Einbindung im Vorfeld von Entscheidungen

Rechtssatz

Eine solche Einbindung kann im vorliegenden Fall jedoch nicht zum Tragen kommen, weil es sich bei den Konzeptvorschlägen des DL um keine formellen auf die von ihm geleitete Dienststelle bezogenen Maßnahmenvorschläge handelt, sondern sich diese Konzepte auf das Gesamtprojekt beziehen, im Rahmen dessen dem DL keinerlei Entscheidungskompetenz, nicht einmal auf der Ebene der von ihm geleiteten Dienststelle eingeräumt wurde, obwohl diese selbst Dienstbehörde ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:B11.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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