Norm
PVG §41 Abs4Schlagworte
Zuständigkeit PVAB bei Beschwerden gegen Organ des DGRechtssatz
Die allfällige Verletzung von geltenden Weisungen durch den DL ist im gegenständlichen Beschwerdeverfahren ohne rechtliche Relevanz, weil sich die Zuständigkeit der PVAB gemäß § 41 Abs. 4 PVG ausschließlich auf die Prüfung der Verletzung von Bestimmungen des PVG („dieses Bundesgesetzes“) bezieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B11.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
26.01.2022