RS Vfgh 2021/11/29 E4115/2020

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Veröffentlicht am 29.11.2021
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Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

B-VG Art144 Abs3
VfGG §7 Abs2, §87 Abs3

Leitsatz

Abweisung eines nach Zurückweisung der Beschwerde gestellten Abtretungsantrages

Rechtssatz

Eine Abtretung der Beschwerde an den VwGH gemäß Art144 Abs3 B-VG iVm §87 Abs3 VfGG ist nur im Falle der Abweisung oder der Ablehnung der Behandlung der Beschwerde, nicht aber im Fall ihrer Zurückweisung vorgesehen.

Entscheidungstexte

  • E4115/2020
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 29.11.2021 E4115/2020

Schlagworte

VfGH / Abtretung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2021:E4115.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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