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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3Leitsatz
Ablehnung eines Individualantrages auf Aufhebung einer zeitlich befristeten COVID-19-Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz betreffend ein Betretungsverbot für ein bestimmtes LokalRechtssatz
Im Lichte der im Verordnungsakt dokumentierten wiederholten (und auch in Zukunft für wahrscheinlich erachteten) Verstöße der antragstellenden Gesellschaft gegen die zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung für ihre Betriebsstätte geltenden gesetzlichen COVID-19-Schutzvorschriften begegnet die angefochtene Betretungsverbots-Verordnung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Ablehnung, COVID (Corona), Verordnungserlassung, BetretungsverbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:V559.2020Zuletzt aktualisiert am
26.01.2022