Norm
BAG §15aRechtssatz
Nach dem klaren Willen des Gesetzgebers sollte es bei dieser Art der Beendigung nach § 15a BAG daher bewusst nicht zur zusätzlichen Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 105 ArbVG kommen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Anfechtung der Auflösung eines Lehrverhältnisses; Beendigung einer Lehrlingsausbildung; Kündigungsschutz; Kündigungsverfahren;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133839Im RIS seit
26.01.2022Zuletzt aktualisiert am
26.01.2022