Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
05.01.2022Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
EpidemieG 1950 §3bRechtssatz
Bei einem Telefonat mit einem Mitglied einer Familie kann nicht gleichzeitig eine Gesamtabsonderung der Gesamtfamilie ausgesprochen werden. Es gäbe schließlich im Fall einer Bescheiderlassung auch keinen Gesamtbescheid, der nur einem Familienmitglied gegenüber erlassen werden müsste und alleine dadurch Wirkungen für sämtliche haushaltsangehörigen Familienmitglieder hätte.
Schlagworte
Verdienstentgang; Dienstnehmer-Vergütung; Meldepflicht; Abwesenheit vom Dienst; Dienstenthebung; Verdacht auf Infektion; Antigentests zur Eigenanwendung; selbstüberwachte Quarantäne; eigeninitiative Absonderung; Absonderung; mündlich verkündeter Bescheid; telefonischer BescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2022:VGW.109.007.5697.2021Zuletzt aktualisiert am
25.01.2022