RS Lvwg 2021/12/1 LVwG-AV-1951/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

01.12.2021

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z15
StVO 1960 §84

Rechtssatz

Besteht der Inhalt des Aufdrucks der [Werbe]Tafel nicht nur aus einer Ankündigung in Form der Erreichbarkeit, sondern auch aus dem Logo, so ist das aufgrund dieses äußeren Erscheinungsbildes und des wirtschaftlichen Zwecks, auf ein bestimmtes Unternehmen […] hinzuweisen, ähnlich wie eine „Anpreisung allgemeiner Natur“ als Werbung zu qualifizieren.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Werbeanlage; Entfernung; Ankündigung; Werbung; Ortsgebiet;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1951.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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