RS Lvwg 2021/12/1 LVwG-AV-1951/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

01.12.2021

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z15
StVO 1960 §84

Rechtssatz

Eine im Gegensatz zu § 84 Abs 2 StVO angebrachte Werbung ist nur dann zulässig, wenn die Behörde eine Ausnahme von diesem Verbot bewilligt hat (vgl VwGH 1941/76). Zum Begriff der „Ankündigung“ gehört der Hinweis auf einen anderen Ort oder eine Verweisung auf die Zukunft.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Werbeanlage; Entfernung; Ankündigung; Werbung; Ortsgebiet;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1951.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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