Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
29.12.2021Norm
LDG 1984 §80Rechtssatz
Mit der ex lege eingetretenen Beendigung der vorläufigen Suspendierung durch die mit Bescheid ausgesprochene Suspendierung (§ 80 LDG 1984) fehlt es an einem rechtlichen Interesse an einer Entscheidung im Beschwerdeverfahren über die vorläufige Suspendierung. Das Verfahren ist wegen Gegenstandslosigkeit einzustellen.
Schlagworte
Dienstrecht; Landeslehrer; Suspendierung; vorläufige Suspendierung; Verfahrensrecht; rechtliches Interesse; Gegenstandslosigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1865.001.2021Zuletzt aktualisiert am
25.01.2022